Kronenreduktion
-
Kroneneinkürzungen
Eine Kronenreduktion wird dann vorgenommen, wenn die Stand- und Bruchsicherheit eines Baumes und damit die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet ist. In der Regel ist dafür eine Genehmigung nötig, da sich die Schnittflächendurchmesser bei einer Kroneneinkürzung im genehmigungsplichtigen Bereich bewegen. Die Genehmigungen für Schnittmaßnahmen holen wir gerne für Sie in dem zuständigen Grünflächenamt ein.